Opferentschädigung

Nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben Vergewaltigungsopfer, die eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, einen Anspruch auf eine staatliche Entschädigung. Durch Rentenleistungen werden Kosten für gesundheitliche und psychische Schäden ausgeglichen und Kosten für Heilbehandlungen, Kuren und Therapien erstattet.

Anträge richten Sie an das

Versorgungsamt Essen
Kurfürstenstr. 33, 0201/ 8850501

Wichtig ist, dass der Antrag möglichst unmittelbar nach der Tat gestellt werden sollte!
Die Entschädigung kann verwehrt werden, wenn das Opfer den Täter nicht unmittelbar nach der Tat angezeigt hat.

Weitere Informationen bekommen Sie bei der DISTEL, beim Weissen Ring oder direkt beim Versorgungsamt.