Ärztliche Untersuchung

Das ärztliche Gutachten ist für eine Anzeigenerstattung ausgesprochen wichtig.
Deshalb sollten Sie sich vor der ärztlichen Untersuchung nicht waschen, damit Spermien u.a. Beweise sichergestellt werden können.
Aber auch, wenn Sie den verständlichen Wunsch haben, sich nach der Tat sehr gründlich zu reinigen, so ist ein Besuch bei einer Ärztin immer noch ratsam.

Wollen Sie den Täter nicht anzeigen, so sollten Sie allein zur Versorgung Ihrer Verletzungen und eines möglichen Schocks eine Ärztin aufsuchen.

Frauenärztliche Untersuchung

Wenn es möglich ist, gehen Sie direkt nach der Tat - innerhalb von 24 Stunden - mit einer Person Ihres Vertrauens zu einer Frauenärztin oder ins Krankenhaus.

In Essen können Sie sich an die Uni-Frauenklinik Hufelandstraße 55, wenden:
Ambulanz (im EG): Tel.: 0201/ 723-3570
 (Mo.-Do.: 8-16 Uhr, Fr. 8-14.30 Uhr)

Station F2: Tel.: 0201/ 723-2245 (außerhalb der Ambulanzzeiten)

 

Die Ärztin sollte

  • alle Verletzungen behandeln. Wichtig ist, dass Sie der Ärztin genau sagen, welche Stellen schmerzen!
  • die Schamhaare auskämmen,
  • Scheide ggf. After und Mund auf Spermien untersuchen,
  • wegen der Möglichkeit einer Schwangerschaft beraten und evtl. die "Pille danach" verschreiben,
  • ihren eigenen Namen und den Befund (Beschwerden, Verletzungen, schmerzhafte Stellen, Verspannungen und ihre Untersuchungen etc.) schriftlich attestieren,
  • einen AIDS-Test und einen Schwangerschaftstest machen, um dokumentieren zu können, dass Sie vor der Vergewaltigung weder schwanger noch HIV-infiziert waren.

Wichtig:

  • Die Ärztin wird Sie danach fragen, was passiert ist, da sie wissen muss, an welchen Stellen sie untersuchen und Verletzungen versorgen muss bzw. Spuren des Täters finden kann.
  • Wenn Sie während der Untersuchung das Gefühl haben, erneute Grenzverletzungen durch das Verhalten der Ärztin zu erleben, beenden Sie die Untersuchung. Verlangen Sie von einer anderen Person untersucht zu werden oder suchen Sie eine andere Ärztin auf. Nur so können Sie verhindern, erneut traumatisiert zu werden.
  • Falls erst nach der Untersuchung blaue Flecken sichtbar werden, sollten Sie die Ärztin noch einmal aufsuchen und sich diese attestieren lassen.
  • Falls Ihre Regelblutungen nach dem Übergriff ausbleiben, sollten Sie ab dem dritten Tag unbedingt einen Schwangerschaftsfrühtest bzw. nach der dritten bis vierten Woche einen Schwangerschaftstest machen.

Bei Beratungsbedarf zum Thema Schwangerschaft können Sie sich z.B. wenden an:

AWO Beratungszentrum Lore-Agnes-Haus, Lützowstr. 32, 0201/ 31053 oder
Beratungsstelle in der Universitätsfrauenklinik Essen, Hufelandstr. 55: 0201/ 7221608

Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität, Henriettenstr. 6, 0201/ 234567

 

  • Sie sollten eine Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten und AIDS zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchführen lassen (HIV- Nachweis nach 3 Monaten).
  • Auch sollten Sie vor einem AIDS-Test eine Beratung in Anspruch nehmen, da ein mögliches positives Testergebnis eine zusätzliche psychische Belastung darstellt.

AIDS- Hilfe Essen
Varnhorststr. 17, 0201/ 1053700