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Es ist ratsam, bereits vor oder nach der Anzeigenerstattung eine Rechtsanwältin einzuschalten, die Sie ausführlich beraten kann. Diese kann für Sie die Nebenklage einreichen, mit der Sie über viel mehr Handlungsspielraum verfügen.

Wenn Sie weder Beistand einer Anwältin noch Nebenklage beantragen, werden Sie lediglich als Zeugin vernommen und haben selbst keinerlei Möglichkeit, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.