Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt liegt dann vor, wenn

  • in einer ehelichen oder nicht ehelichen (auch gleichgeschlechtlichen) häuslichen Gemeinschaft
  • oder in einer Familie (z.B. zwischen Vater und Sohn)
  • oder Wohngemeinschaft (z.B.Seniorenwohngemeinschaft) Gewalt vorkommt.

Diese Gemeinschaft kann dabei entweder noch bestehen, sich (z.B. wegen einer Trennung) in Auflösung befinden oder bereits seit längerer Zeit aufgelöst sein (z.B. Eheleute im Trennungsjahr mit getrennten Wohnungen).

Dabei setzt häusliche Gewalt nicht die Tatbegehung in der gemeinsamen Wohnung voraus, sondern diese könnte auch an einem öffentlichen Ort geschehen sein.

Wir helfen Ihnen mit

  • telefonischer  und persönlicher Beratung
  • Beratung von wichtigen Bezugspersonen
  • Informationen über Anzeigeverfahren, Gerichtsprozessverlauf, Opferentschädigung u.a.
  • Krisenintervention: In Krisensituationen wird ein zeitnaher Termin angestrebt.
  • Anschlussbehandlung: Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Traumabehandlung, Psychotherapie oder längeren Beratung körperliche, seelische und/oder sexualisierte Gewalterfahrungen aufzuarbeiten. Da die Therapieplätze begrenzt sind, kommt es jedoch zu Wartezeiten.
Rufen Sie uns an und bleiben Sie mit Ihren Erfahrungen nicht alleine! 

 

Bundesweites Hilfetelefon

Bundesweit gibt es für Frauen ein Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Unter der Nummer 08000 116 016 ist das Hilfetelefon rund um die Uhr kostenlos und auf Wunsch anonym und über die Internetseite auch mit Gebärdendolmetschung erreichbar.

Das Hilfetelefon arbeitet mit Dolmetscherinnen, so dass eine telefonische Beratung auch in den Sprachen Türkisch, Polnisch, Russisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Serbokroatisch, Bulgarisch, Rumänisch, Persisch, Vietnamesisch, Mandarin und Arabisch möglich ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hilfetelefon.de