Anzeigen: Ja oder Nein?

Nach einer Vergewaltigung stehen viele Frauen vor der Frage, ob sie den Täter anzeigen sollen.

Bleiben Sie mit dieser Frage nicht allein und holen Sie sich professionelle Hilfe und Rat von einer Rechtsanwältin oder einer Mitarbeiterin einer Beratungsstelle.

Ihre Entscheidung für oder gegen eine Anzeige wird für Ihr weiteres Leben sehr wichtig sein.

Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, um in Ruhe diese Entscheidung treffen zu können.
Lassen Sie sich nicht drängen!

An dieser Stelle nennen wir Ihnen einige Argumente, die für oder gegen eine Anzeige sprechen können.

Argumente für eine Anzeige
  • Eine Strafanzeige macht öffentlich, dass eine kriminelle Handlung begangen wurde.
  • Sie können sich auf diese Weise gegen die erfahrene Gewalt zur Wehr setzen.
  • Dies kann für Sie ein wichtiger Schritt im Verarbeitungsprozess der Vergewaltigung sein.
  • Im Falle einer Verurteilung des Täters kann er für eine bestimmte Zeit von weiteren Taten abgehalten werden.
Argumente gegen eine Anzeige
  • Die Anzeige ist nicht immer sinnvoll und notwendig, um die Erlebnisse zu verarbeiten.
  • Eine Anzeige und ein Gerichtsprozess sind mit großen psychischen Belastungen verbunden. Sie sind in jedem Fall zu einer Aussage als Zeugin verpflichtet. Dies bedeutet, dass Sie den Tathergang, d.h. die Gewalterfahrung, während des meist langwierigen Strafverfahrens mehrfach und detailliert vor Fremden und in Anwesenheit des Täters schildern müssen.
  • Am Umgang des Gerichts mit vergewaltigten Frauen werden häufig immer noch bestehende Vorurteile und Unverständnis deutlich.
  • Bei einem Geständnis des Täters oder wenn er bei der Tat unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand, bekommt er ein vermindertes Strafmaß.
  • Es werden auch heute noch viele Täter freigesprochen.