Gerichtsverhandlung

Wenn Sie Anzeige erstattet haben, kann es bis zur Gerichtsverhandlung mehrere Monate dauern.
In dieser Zeit läuft das Ermittlungsverfahren. Hat die Polizei ihre Ermittlungen beendet, dann gibt sie die Akten an die Staatsanwaltschaft weiter, die selbst auch Ermittlungen durchführt.
Diese entscheidet dann, ob gerichtlich Klage erhoben oder das Verfahren aufgrund mangelnder Beweislage eingestellt wird.
Dagegen können Sie allerdings Beschwerde einlegen.

Wenn der Täter nicht direkt nach der Anzeigenerstattung verhaftet werden kann und er Ihnen droht, können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, die dem Täter verbietet, sich Ihnen bis auf einen bestimmten Abstand zu nähern oder mit Ihnen in Kontakt zu treten.
Bei Verstoß drohen ihm ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft.

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, wird der Hauptverhandlungstermin bestimmt.
Sie müssen in jedem Fall zu diesem Verhandlungstermin erscheinen und Ihre Aussage als Zeugin machen. Sind Sie allerdings mit dem Täter verwandt, haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht und müssen nicht aussagen.